In die Röhre geschaut!?

Im wahrsten Sinne des Wortes in die Röhre geschaut hat der Abwasserverband bei Bad Neustadt/ Nordbayern. Bei Arbeiten an einem unterirdichen Kanal hat die Behörde das Finale eines dort versteckten Geocaches gefunden. (Vermutlich einer aus dieser Serie 1 ,2, 3)

Der Owner wurde seitens der der Polizei über den Sachverhalt informiert, welche keine weiteren Schritte unternehmen will. Die Abwasserbetriebe ihrerseits stellten für die Entfernung des als Final geutzten Tresors eine Kostennote über 132,00 € aus. Diese beinhalten 2 Personen á 1,5 Stunden für den erforderlichen Einsatz zur Entfernung und die notwendige Nachkontrolle.

Jetzt ist der betroffene Owner auf der Suche nach möglichen Gesetzeslücken, aus denen sich ein mögliches Betretungsrecht für diese Lokalität ableiten lässt, mit der er sein Versteck rechtfertigen könnte.

Betretungsrecht nicht abzuleiten

Aus meiner Sicht scheint ein Ableiten eines allgemeinen Betretungsrechtes von unterirdischen Kanälen oder verrohrten Bachläufen wohl kaum möglich. Ein kurzer Anruf bei einem Anruf bei zwei Wasserwirtschaftsverbänden (selbstverständlich ohne Bezug zu unserem Hobby) in NRW bestätigte meine Vermutung, dass es sich bei solchen Bauwerken um Gelände des jeweiligen Verbandes handelt, das unter die jeweiligen Satzungen fällt und damit ein unbefugtes Betreten verboten ist, auch wenn es nicht an jeder Stelle explizit gekennzeichnet ist.

Die rechtliche Grundlage findet sich in den Satzungen der jeweiligen Entwässerungsbetriebe zum nachlesen. Hierzu ein Auszug aus der Abwassersatzung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, der dies eindeutig belegt:

§20 Abs. 2 Abwassersatzung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln

Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt Arbeiten an der öffentlichen Abwasseranlage vornimmt, Schachtabdeckungen oder Einlaufroste öffnet, Schieber bedient oder in einen öffentlichen Kanal einsteigt.

Quelle: Abwassersatzung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln

Vergleichbare Bestimmungen finden sich in den meisten Abwassersatzungen der zuständigen Stadtentwässerungsbetriebe. Davon betroffen sind nicht nur Schmutz- und Regenwasserkanäle, sondern meist auch unterirdisch verrohrte Bachläufe und vergleichbare Anlagen.

Unabhängig von möglichen rechtlichen Folgen muss man sich – nicht nur als Owner, sondern auch als suchender Geocacher – über die möglichen Konsequenzen seines Handelns bewusst sein und sich im Klaren sein, dass Kosten für die Entfernung eines Geocaches entstehen können, wenn der rechtmäßige Grundeigentümer diesen beseitigen lässt.

Auch ich fühle mich manches Mal von der Magie möglicherweise verbotener Orte angezogen, doch muss man immer wieder im Einzelfall für sich abwägen, ob ein Begehen einer Location möglich ist, oder ob ein Abbruch bzw. ein anderes Versteck ggf. sinnvoller ist.

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