Nicht alles ist versicherbar…

Durch Zufall bin ich im Netz über die Seite eines großen Versicherungskonzerns gestolpert, die tatsächlich unter dem Thema „Geocaching – Schnitzeljagd für alle“ Tipps für Verstecker und Finder bereithält.

Dort findet man nützliche Informationen wie z.B. dass das Muggeln eines Caches zwar grundsätzlich den Tatbestand des Diebstahls oder der der Unterschlagung erfüllen kann, aber die Verfahren meistens wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Besser erst den Kopf einschalten, dann verstecken

Auch, dass mit Schadensersatzforderungen zu rechnen ist, wenn auf Grund eines unbedachten Versteckes Großeinsätze von Polizei und Feuerwehr ausgelöst werden, wird aufgeführt.

Interessant ist auch der Hinweis, dass das Begehen Lost Places eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich ziehen kann, diese aber wiederum nicht von einer  Rechtschutz abgesichert werden kann, da der Hausfriedensbruche nur vorsätzlich begangen werden kann.

GPS-Geräte zum Wandern

Auch das Urteil gegen den Jäger, der zu über 1.000 € Schadensersatz verurteilt wurde, weil er seinen Pflichten gegenüber dem von ihm entfernten Geocache nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, findet Erwähnung.

Ist Geocaching jetzt ein fester Bestandteil der Gesellschaft?

Faszinierender als die Tipps, die dort gegeben werden, finde ich die Tatsache an sich, dass sich ein großer Versicherungskonzern explizit mit dem Thema Geocaching auseinandersetzt.

Wer sich ein wenig mit der Kommunikation großer Konzerne auseinandersetzt, wird feststellen, dass erst wenn der Leidensdruck (Anzahl der Anfragen zu einem Thema) auf der einen Seite entsprechend groß ist, auch auf der anderen Seite reagiert wird und z.B. eine FAQ zu einem neuen Thema veröffentlicht oder angepasst wird.

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